Ärztekammer kritisiert Diagnose-Codierung und Kurs der Regierung bei Wahlärzten
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf...
Neue Regeln zur Datenbeschlagnahme belasten Ermittler in Wien
Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch...
Nachfolge bei der Oberbank fix: Seiter übernimmt, Gasselsberger geht 2026
Die Oberbank treibt ihren Generationenwechsel an der Spitze konsequent voran und sorgt damit für Planungssicherheit bei Investoren. Der Aufsichtsrat hat Martin Seiter zum Nachfolger von...
Neues Erneuerbaren-Gesetz: Milliardenstrafen drohen bei Verfehlen der Ausbauziele
Die österreichische Bundesregierung hat sich auf ein Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz (EABG) verständigt, das den Ausbau von Wind-, Sonnen- und anderer Ökostromproduktion deutlich anheben...
FFG-Fördervolumen bricht ein, Unternehmen bleiben innovationshungrig
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) meldet für 2025 ein „solides Jahr trotz angespannter Rahmenbedingungen“, warnt jedoch vor einer sich verschärfenden...

Hundert-Millionen-Risiko: Land fürchtet Folgen der neuen Trassenpreise

26.03.2026


Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Berechnung sogenannter Trassenpreise stellt den Schienen-Nahverkehr in Baden-Württemberg vor erhebliche finanzielle Risiken. Das Land rechnet mit Mehrbelastungen von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr, sollte der Bund keine zusätzlichen Mittel bereitstellen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) warnt, ohne Ausgleich drohten spürbare Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr sowie steigende Fahrkartenpreise.

Trassenpreise sind Entgelte, die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur an den Netzbetreiber – im Fern- und Regionalverkehr die Deutsche Bahn – zahlen. Bislang waren diese Entgelte und ihre Erhöhungen im Regionalverkehr gedeckelt, um die Kosten für die Länder zu begrenzen. Die Preisbremse wirkte zulasten von Güter- und Fernverkehr. Diese deutsche Berechnungsmethode erklärte der EuGH nun für nicht vereinbar mit EU-Recht, weil eine starre mathematische Deckelung der Entgelte gegen europäische Vorgaben verstoße.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage der DB-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo gegen die von der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eingeführte Preisbremse. Die Regulierungsbehörde hatte damit verhindern wollen, dass die Trassenentgelte den öffentlichen Nahverkehr finanziell überfordern. Nach dem Luxemburger Urteil hat jedoch die Bahn-Tochter Recht bekommen, die Deckelung ist in der bisherigen Form nicht zulässig. Damit steigt der Spielraum für höhere Trassenpreise, was die Kostenbasis der regionalen Aufgabenträger unmittelbar verändert.

Nach Schätzungen des baden-württembergischen Verkehrsministeriums könnte infolge des Urteils etwa jeder zehnte Zug im Land zur Disposition stehen. In pessimistischeren Szenarien ist sogar von bis zu 20 Prozent der Verbindungen die Rede. "Wenn es schlecht läuft, müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen", sagte Hermann. Ohne ein Gegensteuern durch den Bund stehen die Länder vor der Wahl, Leistungen im Nahverkehr zusammenzustreichen, Ticketpreise anzuheben – oder zusätzliche Haushaltsmittel umzuschichten.