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Schweiz streicht Niels Troost aus den Sanktionen

23.03.2026

GENF, 23. März 2026 /PRNewswire/ -- Am Freitag, den 20. März 2026, haben die Schweizer Behörden Niels Troost von allen Sanktionen befreit. Diese Maßnahme folgt auf die Entscheidung der Europäischen Union, Troost offiziell von ihrer Sanktionsliste zu streichen. Zusammengenommen unterstreichen diese Maßnahmen die Tatsache, dass Herr Troost niemals hätte sanktioniert werden dürfen, da es keine sachliche oder rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen gab.

Marc Gilliéron und Marc Hassberger von Chabrier Avocats in Genf, Schweiz, bemerkten: „Die Tatsache, dass die Schweizer Behörden so schnell gehandelt haben, nachdem die Europäische Union ihre unrechtmäßige Ausweisung von Herrn Troost aufgehoben hat, ist begrüßenswert, aber auch längst überfällig. Um es klar zu sagen: Die Schweizer Behörden haben keine unabhängige Prüfung vorgenommen, bevor sie ihre Benennung vorgenommen haben, obwohl unser Mandant vollständig mit den Schweizer Behörden zusammengearbeitet und im Vorfeld der Benennung zahlreiche Beweise vorgelegt hat, die zeigen, dass eine Benennung unbegründet wäre."

Herr Troost hat stets behauptet, dass seine Benennung unbegründet war. Herr Troost kommentierte das Ergebnis mit folgenden Worten: „Die heutige Entscheidung der Schweizer Behörden bestätigt, dass meine Ernennung nicht gerechtfertigt war", und fügte hinzu, dass er „konsequent seine Position beibehalten und vollständig mit den relevanten Prozessen zur Feststellung des Sachverhalts kooperiert hat."

Es ist nun an der Zeit, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs ebenfalls die entsprechenden Maßnahmen ergreift und Herrn Troost aus ihrem Sanktionsregime entfernt. Wie die EU und die Schweiz sollte auch das Vereinigte Königreich das Verhalten von Herrn Troost in seiner ganzen Tragweite zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass seine Streichung von der Liste voll und ganz mit ihren außenpolitischen Zielen übereinstimmt.

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